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BID Inhouse Schulung: Reform der Sachaufklärung und neues PfüB Formular

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COBURG – Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung schult die BID Unternehmensgruppe ihre Mitarbeiter erneut auf höchstem Niveau.

Wir berichteten bereits mit unseren News vom 22.02.2013 von der konkreten Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in der BID Unternehmensgruppe, welche maßgeblich von hauseigenen Juristen, Betriebswirten und IT-Spezialisten begleitet wurde.

Die Schulung der Mitarbeiter erfolgte bereits zur Einführung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und fortwährend in der praktischen Umsetzung in Form des sich seit Jahren bewährenden Systems der Inhouse Schulungen. Um weiterhin einen regen Erfahrungsaustausch führen zu können und neue, zielführende Impulse zu erhalten, engagierte die BID Unternehmensgruppe die bundesweit renommierte Spezialistin Frau Dipl. Rechtspfl. (FH) Karin Scheungrab (KS-Seminare, Leipzig).

Frau Dipl. Rechtspfl. (FH) Karin Scheungrab bei der BID Inhouse Schulung

Frau Dipl. Rechtspfl. (FH) Karin Scheungrab bei der BID Inhouse Schulung

An zwei Tagen referierte Frau Dipl. Rechtspfl. (FH) Karin Scheungrab in der von den Mitarbeitern bereits seit Jahren sehr gelobten engagierten und kurzweiligen Art und Weise. Die Inhalte ihrer Vorträge waren durch vorherige Abstimmung zwischen unternehmensintern Zuständigen und Referentin konkret auf die Anwendung und Bedürfnisse in der BID Unternehmensgruppe zugeschnitten. Ein weiteres wichtiges Anliegen, welches mit dieser Inhouse Schulung verbunden war, nämlich der rege Austausch der praktischen Erfahrungen, wurde vollumfänglich erfüllt. Fazit bleibt die mit der Einführung und den neu geschaffenen Instrumenten, u.a. der Drittauskünfte, gewonnene neue Schnelligkeit und Flexibilität im Bereich der Zwangsvollstreckung – ganz im Sinne der BID Unternehmensgruppe und deren Auftraggeber.

Ein weiteres Schwerpunktthema der Inhouse Schulung war der Einsatz der neuen Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Auf Grund der hier leider noch sehr uneinheitlichen Handhabung durch die jeweiligen Amtsgerichte, Vollstreckungsgerichte, konnte aus dem reichhaltigen Erfahrungsschatz von Frau Scheungrab geschöpft werden, um so hinsichtlich dieses wichtigen Instrumentariums eine noch reibungslosere Ablaufabwicklung in der Zukunft zu gewährleisten.

Das Schulungskonzept der BID Unternehmensgruppe ist mehrstufig und dynamisch aufgebaut. Gegenstand der bereits vor einigen Jahren etablierten Inhouse Schulungen sind sowohl grundlegende Fähigkeiten im außergerichtlichen und gerichtlichen Inkasso als auch Detailkenntnisse, die aufgrund aktueller rechtlicher, gesellschaftlicher oder faktischer Entwicklungen die täglichen Abläufe beeinflussen und dementsprechend erforderlich werden.


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